Jede Gemeinschaft braucht Regeln.
Die Bestimmungen der Hausordnung dienen einem geordneten Schulbetrieb, ohne den die Schule ihre Aufgaben nicht
erfüllen kann. Jedes Mitglied der Schulgemeinschaft hat sich an ihre Regelungen zum Wohle des Ganzen zu halten
(ASchO §14(2)).
Hausordnung
- Unterrichtszeit
Der Unterricht beginnt in der Regel um 7.45 Uhr. Für die Unterrichtsstunden sind folgende Zeiten festgelegt:
1.Stunde: 07.45 Uhr bis 08.30 Uhr
2.Stunde: 08.35 Uhr bis 09.20 Uhr
3.Stunde: 09.35 Uhr bis 10.20 Uhr
4.Stunde: 10.25 Uhr bis 11.10 Uhr
5.Stunde: 11.25 Uhr bis 12.10 Uhr
6.Stunde: 12.15 Uhr bis 13.00 Uhr
7.Stunde: 13.30 Uhr bis 14.15 Uhr
8.Stunde: 14.15 Uhr bis 15.00 Uhr
Aus zwingenden Gründen sind Ausnahmeregelungen möglich. In besonderen Fällen kann Unterricht auch außerhalb der genannten Unterrichtszeit stattfinden. - Betreten und Verlassen der Schulgebäude
Vor dem Unterricht sammeln sich die Schüler im Schulhof oder im Eingangsbereich des Haupteingangs. Dort erfolgt eine Aufsicht ab 7.15 Uhr, die die Räume aufschließt. Nach dem Schulbetrieb verlassen die Schüler das Schulgelände. Die Bushaltestelle liegt nicht im Bereich des Schulgeländes und unterliegt nicht der Aufsicht durch die Schule. - Aufenthalt in Pausen Klassenstufe 5 bis 9
In den großen Pausen gehen die Schüler auf den Hof. Eine Regenpause wird durch eine Durchsage angekündigt. Die Schüler verbleiben dann -außer in Funktionsräumen- in ihren Klassen und lassen die Türen weit geöffnet. Während der Unterrichtszeit dürfen die Schüler bis einschließlich Klassenstufe 9 das Schulgebäude oder den Schulhof nicht verlassen. - Aufenthalt in den Pausen und in Freistunden ab Klassenstufe 10
Schülern ab Klassenstufe 10 ist das Verlassen des Schulgeländes in Freistunden und in den großen Pausen freigestellt. In diesen Fällen entfällt die Aufsichtspflicht der Schule; die Verantwortung für das Verhalten der Schüler tragen in diesen Fällen, sofern es sich noch um minderjährige Schüler handelt, die Erziehungsberechtigten (ASchO §14(4)). Für Wartezeiten stehen den Schülern der HP der Oberstufenraum (1. OG) und das Bistro bis 12:30 Uhr zur Verfügung. Nur im Oberstufenraum ist die Nutzung eines Smartphones erlaubt. Schüler der Klassenstufe 10 und der EP dürfen das Bistro als Aufenthalts und Arbeitsraum nutzen. Zusätzlich stehen die Flure im oberen Lichthof und im 2. OG des Altbaus als Arbeitsraum zur Verfügung. Dort sind keine mobilen Endgeräte erlaubt. - Funktionsräume und Aula
Funktionsräume (Biologie-, Chemie-, Physik-, Musik-, Zeichen- und Informatikräume) und die Aula dürfen nur unter Aufsicht einer verantwortlichen Lehrkraft betreten werden. Abweichende Regeln werden mit den Fachlehrern besprochen. - Turnhallenbereich
Die Schüler betreten die Umkleideräume vor der ersten Stunde und in den großen Pausen jeweils nach dem ersten Gongschlag. Turnhalle, Gymnastikraum und Geräteraum dürfen nur unter Aufsicht einer verantwortlichen Lehrkraft betreten werden. Nach dem Umkleiden dürfen die Schüler:innen erst nach dem Gongzeichen den Turnhallentrakt verlassen. - Schulbibliothek
Für die Nutzung der Schulbibliothek und der Buch-Ausleihe ist die jeweils geltende Benutzerordnung strikt einzuhalten. Bei Beschädigung oder Verlust von Büchern ist Ersatz zu leisten. - Verhalten der Schüler innerhalb der Schule
Jeder Schüler ist für die pflegliche Behandlung der Einrichtungsgegenstände und Lehrmittel und für die Sauberkeit des Schulgeländes, des Schulgrundstückes und der sonstigen im Rahmen schulischer Veranstaltungen genutzten Einrichtungen mitverantwortlich. Schuldhafte Verunreinigungen und Beschädigungen verpflichten zu Schadenersatz und können Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nach sich ziehen (ASchO §14(3), SchoG §32). Sind Schüler zu Ordnungs- oder Reinigungsdiensten eingeteilt, haben sie die auferlegten Aufgaben ordnungsgemäß und sorgfältig zu erfüllen. - „Handy“-Regelung und Schutz personenbezogener Daten
Mobiltelefone oder andere private Geräte, die zur Datenaufzeichnung oder -übertragung fähig sind, müssen während des Aufenthalts auf dem Schulgelände ausgeschaltet werden und in der Schultasche verbleiben. Begründete Ausnahmen sind nur nach Rücksprache mit einer Lehrkraft gestattet. Die Nutzung von privaten Endgeräten ist nur für Schüler der HP im Oberstufenaufenthaltsraum und im Unterricht nach Rücksprache mit der jeweiligen Lehrkraft erlaubt. Weitergehende Regelungen während Leistungs-überprüfungen trifft die jeweilige Lehrkraft.
Bei einer Zuwiderhandlung kann das betreffende Gerät eingezogen und erst am Ende des Schultags wieder ausgehändigt werden. Bei dreimaligem Zuwiderhandeln muss das Gerät von einem Erziehungsberechtigten abgeholt werden. Gegebenenfalls werden weitere Ordnungsmaßnahmen getroffen.
Ferner dürfen audiovisuelle Darstellungen von Personen ohne deren ausdrückliche Erlaubnis nicht in der Öffentlichkeit gezeigt werden, insbesondere weder in Printmedien noch im Internet, auch nicht auf einer privaten Homepage oder in sozialen Netzwerken. Zuwiderhandlungen können zu Ordnungsmaßnahmen oder auch zu einer Anzeige führen. - Schonung der Umwelt
Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft haben zur pfleglichen Behandlung der Umwelt beizutragen. Insbesondere ist auf einen schonenden und sorgsamen Verbrauch von Wasser und Energie Wert zu legen. - Rauchen
Auf dem Schulgelände ist das Rauchen nicht erlaubt. - Alkoholische Getränke und Rauschmittel
Innerhalb des Schulgeländes ist der Konsum alkoholischer Getränke und sonstiger Rauschmittel nicht erlaubt (vgl. ASchO §14(6)).
Ein Verstoß zieht den Ausschluss vom weiteren Unterricht nach sich. Die Erziehungsberechtigten sind hierüber zu benachrichtigen (vgl. Punkt 17 der Hausordnung). Diese Regelung gilt auch bei Konsum alkoholischer Getränke oder sonstiger Rauschmittel außerhalb des Schulgeländes vor und während der gesamten Unterrichtszeit. - Befahren des Hofes und Abstellen von Fahrzeugen
Innerhalb des Schulgeländes ist der Konsum alkoholischer Getränke und sonstiger Rauschmittel nicht erlaubt (vgl. ASchO §14(6)). Ein Verstoß zieht den Ausschluss vom weiteren Unterricht nach sich. Die Erziehungsberechtigten sind hierüber zu benachrichtigen (vgl. Punkt 17 der Hausordnung). Diese Regelung gilt auch bei Konsum alkoholischer Getränke oder sonstiger Rauschmittel außerhalb des Schulgeländes vor und während der gesamten Unterrichtszeit. - Schulveranstaltungen
Bei schulischen Veranstaltungen außerhalb des üblichen Schulbetriebes kann der Schulleiter von den Bestimmungen dieser Hausordnung abweichende Regelungen treffen. - Haftung
Die Schule haftet nicht für das Abhandenkommen oder die Beschädigung von mitgebrachten Gegenständen. Für Geld oder Wertgegenstände sowie für den Inhalt von Manteltaschen wird in keinem Fall Ersatz geleistet (ASchO §21(4)). Diebstähle sind der Schulleitung sofort anzuzeigen. - Sicherheit auf dem Schulgelände
Über Schäden oder drohende Gefahren ist unverzüglich die Schulleitung, eine Lehrkraft oder der Hausmeister zu informieren. Unfälle auf dem Schulgelände, dem Schulweg oder bei Schulveranstaltungen sind umgehend bei der aufsichtführenden Lehrkraft, dem Klassenleiter bzw. Tutor und auf dem Sekretariat zu melden. Alle Handlungen, die zu einer Gefährdung der Sicherheit führen können, sind verboten. Dazu gehört das Spielen mit harten Bällen in Pausen, das Werfen von Steinen oder Schneebällen. - Verstöße gegen die Hausordnung
Verstöße gegen die Hausordnung können je nach Schwere nach Ermessen der Schule geahndet werden, beispielsweise durch Einteilung zu Ordnungs- oder Reinigungsdiensten, Benachrichtigung der Eltern, Klassenbucheintrag, schriftlicher Verweis, Ausschluss vom Unterricht oder von bevorzugten Schulveranstaltungen (SchoG §32). - Nähere Ausführungsbestimmungen
Diese Hausordnung regelt das grundsätzliche Miteinander innerhalb der Schule. Nähere Ausführungsbestimmungen können durch die Schulkonferenz, die Gesamtkonferenz oder die Schulleitung festgelegt werden.



