Der Musterhygieneplan vom 5. 9. 2022 hat die Schutzmaßnahmen in der Schule deutlich reduziert:
- Freiwilliges Tragen einer Maske ist jederzeit möglich. Eine Maskenpflicht gibt es nicht mehr.
- Sorgfältiges Händewaschen ist ein wichtiger Baustein der Hygiene.
- Nach Möglichkeit sollen die Schüler/innen Abstände einhalten.
- Auf regelmäßiges Lüften achten die Lehrkräfte. Die Schüler/innen sollten aus diesem Grund, vor allem aber auch wegen der geplanten Energieeinsparungen warme Kleidung tragen.
- Bei Krankheitssymptomen sollten Schüler/innen die Schule nur besuchen, wenn die Symptome eindeutig einer (harmlosen) Erkrankung zugeordnet werden kann (Allergien, Erkältungskrankheiten).
- Bei Personen, die mindestens eines der folgenden Symptome aufweisen, soll ein erhöhtes Risiko für das Bestehen einer Infektion mit SARS-CoV-2 angenommen werden, solange nach ärztlichem Urteil keine andere Erklärung (s.o.) vorliegt:
- Fieber > 38,0 °C, reduzierter Allgemeinzustand
- trockener Husten (mehr als gelegentlich und nicht durch eine Grunderkrankung erklärt)
- ausgeprägte gastrointestinale Symptome (anhaltende erhebliche Bauchschmerzen mit oder ohne Durchfall und Erbrechen)
- Störung des Geruchs- und/oder Geschmackssinns (Hypo- oder Anosmie bzw. Hypo- oder Ageusie)
Tritt bei einer Person während ihres Aufenthaltes in der Schule mindestens eines der o. g. Krankheitssymptome auf, soll der Schulbesuch unterbrochen werden und wie im Folgenden dargestellt verfahren werden:
- Der ÖPNV sollte nach Möglichkeit nicht genutzt werden; wenn es dennoch erforderlich ist, sollte eine FFP2-Maske getragen werden.
- Bei jüngeren Schüler*innen sind die Eltern in jedem Fall zu benachrichtigen.
- Bis zum Verlassen der Schule sollte die erkrankte Person sich in einen Raum mit möglichst wenigen Kontakten zu anderen Personen begeben.
- Schüler*innen mit den o.g. Symptomen, die auf ein erhöhtes Risiko für das Bestehen einer SARS-CoV-2-Infektion hinweisen, sollen bis 48 Stunden nach Abklingen der Symptome nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.
Es empfiehlt sich das Aufsuchen eines Arztes oder einer Ärztin (vorher in der Praxis anrufen!). Diese/r entscheidet über das Erfordernis eines Tests auf SARS-CoV-2.
Wenn eine Testung vom Arzt oder der Ärztin angeordnet wurde, bleibt die betroffene Person zu Hause, bis das Testergebnis vorliegt. - Alle Personen, die mittels PCR-Test positiv auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 getestet wurden, müssen sich, sobald sie über das Ergebnis informiert sind, sofort in Absonderung begeben. Für Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen besteht keine Verpflichtung zur Absonderung. Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler, die Haushaltsangehörige oder enge Kontaktpersonen sind, nehmen am Präsenzunterricht teil.
- Die Absonderung von infizierten Personen endet frühestens nach Ablauf von fünf Tagen, sofern in den letzten 48 Stunden vor Beendigung der
Absonderung keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorgelegen haben, spätestens jedoch nach Ablauf von zehn
Tagen. - Kontaktpersonen und Arbeitgeber oder Dienstherr bzw. Schulleitung oder die Leitung der Ferienbetreuung sollten über den Erhalt eines positiven
Testergebnisses informiert werden. Bei einem Infektionsfall mit Schulbezug (d. h. die infizierte Person ist Schüler*in, Lehrkraft der Schule oder regelmäßig mit Kontakt zu schulinternen Personen in der Schule tätig) sollten die Eltern/Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler aus der Klasse, Lern- oder Betreuungsgruppe, in der die Infektion aufgetreten ist, unverzüglich anonymisiert darüber informiert werden. Dies gilt analog für
Lehrkräfte oder andere Personen, die in der Klasse, Lern- oder Betreuungsgruppe tätig sind.