Wechsel von Gemeinschaftsschulen in die gymnasiale Oberstufe

Das saarländische Schulgesetz erlaubt den Wechsel von Gemeinschaftsschulen in die gymnasiale Oberstufe nach Absolvieren der Klassenstufe 10 der Gemeinschaftsschule nebst erfolgreichem mittleren Bildungsabschluss. Bei Vorliegen eines entsprechenden Notenschnitts attestiert die abgebende Schule, dass der Schüler/die Schülerin berechtigt ist, in die gymnasiale Oberstufe einzutreten.


Das Saarpfalz-Gymnasium hat viele Erfahrungen mit diesem Übergang, da wie früher für die Realschulen des Umlandes eine eigene Klasse gebildet haben. Leider endete diese Tradition, als die Gemeinschaftsschulen eigene Oberstufen eingerichtet haben.


Dennoch laden wir leistungsorientierte Absolventen/innen herzlich ein, sich über unsere Oberstufe zu infomieren.



Wir sind online und vor Ort für Sie da. Gern verabreden wir persönliche Beratungsgespräche!

 

Kontakt:

Vera Hecker-Funk

Telefon: 06841 – 92310

E-mail: spg@spg-hom.de