Jede Gemeinschaft braucht Regeln.

Die Bestimmungen der Hausordnung dienen einem geordneten Schulbetrieb, ohne den die Schule ihre Aufgaben nicht erfüllen kann. Jedes Mitglied der Schulgemeinschaft hat sich an ihre Regelungen zum Wohle des Ganzen zu halten (ASchO §14(2)).
 
 
  1. Unterrichtszeit
    Der Unterricht beginnt in der Regel um 7.45 Uhr. Für die Unterrichtsstunden sind folgende Zeiten festgelegt:
    1.Stunde: 07.45 Uhr bis 08.30 Uhr
    2.Stunde: 08.35 Uhr bis 09.20 Uhr
    3.Stunde: 09.35 Uhr bis 10.20 Uhr
    4.Stunde: 10.25 Uhr bis 11.10 Uhr
    5.Stunde: 11.25 Uhr bis 12.10 Uhr
    6.Stunde: 12.15 Uhr bis 13.00 Uhr
    7.Stunde: 13.30 Uhr bis 14.15 Uhr
    8.Stunde: 14.15 Uhr bis 15.00 Uhr
    Aus zwingenden Gründen sind Ausnahmeregelungen möglich. In besonderen Fällen kann Unterricht auch außerhalb der genannten Unterrichtszeit stattfinden.
  2. Betreten und Verlassen der Schulgebäude
    Vor dem Unterricht sammeln sich die Schüler:innen im Schulhof oder im Eingangsbereich des Haupteingangs. Dort erfolgt eine Aufsicht ab 7.15 Uhr. Die Klassensäle werden von den Aufsichten ab 7.30 Uhr geöffnet. Nach dem Schulbetrieb verlassen die Schüler:innen das Schulgelände. Die Bushaltestelle liegt nicht im Bereich des Schulgeländes und unterliegt nicht der Aufsicht durch die Schule. Aufenthaltsräume können wie folgt genutzt werden:
    • von Fahrschülern:innen nach dem Unterricht bis zur nächsten Fahrgelegenheit,
    • von Schülern:innen der Oberstufe in Freistunden,
    • während der Mittagspause nur in den dafür zugewiesenen Räumen.
  3. Aufenthalt in Pausen und Freistunden
    In den großen Pausen (nach der 2. sowie der 4. Stunde) gehen die Schüler:innen in den Hof. Nur bei ungünstiger Witterung ist es erlaubt, im Gebäude zu bleiben. Während der Unterrichtszeit dürfen die Schüler/innen bis einschließlich Klassenstufe 9 Schulgebäude oder Schulhof nur mit Genehmigung einer Lehrkraft verlassen. Schülern:innen ab Klassenstufe 10 ist das Verlassen des Schulgeländes in Freistunden und in den großen Pausen freigestellt. Verlassen Schüler:innen während der Unterrichtszeit das Schulgelände, so entfällt die Aufsichtspflicht der Schule. Die Verantwortung für das Verhalten der Schüler:innen tragen in diesen Fällen, sofern es sich noch um minderjährige Schüler:innen handelt, die Erziehungsberechtigten (ASchO §14(4)).
  4. Funktionsräume und Aula
    Funktionsräume (Biologie-, Chemie-, Physik-Säle, Musik- und Zeichensaal, Medienraum, Sprachlabor) und Aula dürfen nur unter Aufsicht einer verantwortlichen Lehrkraft betreten werden.
  5. Computerraum und Internetnutzung
    Für den Computerraum und den Internetzugang ist die jeweils geltende allgemeine Benutzerordnung strikt einzuhalten. Schüler:innen ab Klassenstufe 10 dürfen den Computerraum und den Internetzugang auch ohne unmittelbare Aufsicht einer Lehrkraft nutzen, sofern sie – und bei Minderjährigen auch ihre Erziehungsberechtigten – sich schriftlich zur Einhaltung der für diesen Fall jeweils geltenden speziellen Benutzerordnung bereit erklären. Bei Nichtbefolgung muss der Ausschluss von dieser Berechtigung erfolgen.
  6. Turnhallenbereich
    Die Schüler:innen betreten die Umkleideräume vor der ersten Stunde und in den großen Pausen jeweils nach dem ersten Gongschlag. Turnhalle, Gymnastikraum und Geräteraum dürfen nur unter Aufsicht einer verantwortlichen Lehrkraft betreten werden. Nach dem Umkleiden dürfen die Schüler:innen erst nach dem Gongzeichen den Turnhallentrakt verlassen.
  7. Schulbibliothek
    Für die Nutzung der Schulbibliothek und der Buch-Ausleihe ist die jeweils geltende Benutzerordnung strikt einzuhalten. Bei Beschädigung oder Verlust von Büchern ist Ersatz zu leisten.
  8. Verhalten der Schüler:innen innerhalb der Schule
    Jede:r Schüler:in ist für die pflegliche Behandlung der Einrichtungsgegenstände und Lehrmittel und für die Sauberkeit des Schulgeländes, des Schulgrundstückes und der sonstigen im Rahmen schulischer Veranstaltungen genutzten Einrichtungen mitverantwortlich. Schuldhafte Verunreinigungen und Beschädigungen verpflichten zu Schadenersatz und können Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nach sich ziehen (ASchO §14(3), SchoG §32). Sind Schüler:innen zu Ordnungs- oder Reinigungsdiensten eingeteilt, haben sie die auferlegten Aufgaben ordnungsgemäß und sorgfältig zu erfüllen.
  9. Handy“-Regelung und Schutz personenbezogener Daten
    Mobiltelefone oder andere Geräte, die zur Datenaufzeichnung oder -übertragung fähig sind, müssen während des Aufenthalts auf dem Schulgelände ausgeschaltet werden und in der Schultasche verbleiben. Begründete Ausnahmen sind nur nach Rücksprache mit einer Lehrkraft gestattet. Die Nutzung von Arbeitsgeräten zu unterrichtlichen Zwecken ist im Oberstufenaufenthaltsraum und im Unterricht nach Rücksprache mit der jeweiligen Lehrkraft erlaubt. Weitergehende Regelungen während Leistungsüberprüfungen trifft die jeweilige Lehrkraft.
    Bei einer Zuwiderhandlung kann das betreffende Gerät eingezogen und erst am Ende des Schultags wieder ausgehändigt werden. Gegebenenfalls werden weitere Ordnungsmaßnahmen getroffen.
    Ferner dürfen audiovisuelle Darstellungen von Personen ohne deren ausdrückliche Erlaubnis nicht in der Öffentlichkeit gezeigt werden, insbesondere weder in Printmedien noch im Internet, auch nicht auf einer privaten Homepage oder in sozialen Netzwerken. Zuwiderhandlungen können zu Ordnungsmaßnahmen oder auch zu einer Anzeige führen.
  10. Schonung der Umwelt
    Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft haben zur pfleglichen Behandlung der Umwelt beizutragen. Insbesondere ist auf einen schonenden und sorgsamen Verbrauch von Wasser und Energie Wert zu legen.
  11. Rauchen
    Auf dem Schulgelände ist das Rauchen nicht erlaubt.
  12. Alkoholische Getränke und Rauschmittel
    Innerhalb des Schulgeländes ist der Konsum alkoholischer Getränke und sonstiger Rauschmittel nicht erlaubt (vgl. ASchO §14(6)).
    Ein Verstoß zieht den Ausschluss einer:s Schülers:in vom weiteren Unterricht nach sich. Die Erziehungsberechtigten sind hierüber zu benachrichtigen (vgl. Punkt 17 der Hausordnung). Diese Regelung gilt auch bei Konsum alkoholischer Getränke oder sonstiger Rauschmittel außerhalb des Schulgeländes vor und während der gesamten Unterrichtszeit.
  13. Befahren des Hofes und Abstellen von Fahrzeugen
    Fahrräder sind auf dem Schulgelände im Schritttempo zu fahren. Sie sind an den Fahrradständern abzustellen. Motorräder und Mopeds dürfen, sofern sie nicht geschoben werden können, ebenfalls nur im Schritttempo gefahren werden. Sie sind in den dafür vorgesehenen Bereichen abzustellen. Bei rücksichtsloser und gefährlicher Fahrweise und sonstigem groben Fehlverhalten kann der Schulleiter das Befahren des Hofes und das Abstellen des Fahrzeugs im Hof untersagen. Mit Kraftfahrzeugen darf der Hof im Allgemeinen nicht befahren werden. Der Parkplatz vor dem Altbaueingang „Untere
    Allee“ ist für Lehrkräfte und Verwaltungspersonal reserviert.
  14. Schulveranstaltungen
    Bei schulischen Veranstaltungen außerhalb des üblichen Schulbetriebes kann der Schulleiter von den Bestimmungen dieser Hausordnung abweichende Regelungen treffen.
  15. Haftung
    Die Schule haftet nicht für das Abhandenkommen oder die Beschädigung von mitgebrachten Gegenständen. Für Geld oder Wertgegenstände sowie für den Inhalt von Manteltaschen wird in keinem Fall Ersatz geleistet (ASchO §21(4)). Diebstähle sind der Schulleitung sofort anzuzeigen.
  16. Sicherheit auf dem Schulgelände
    Über Schäden oder drohende Gefahren ist unverzüglich die Schulleitung, eine Lehrkraft oder der Hausmeister zu informieren. Unfälle auf dem Schulgelände, dem Schulweg oder bei Schulveranstaltungen sind umgehend bei der aufsichtsführenden Lehrkraft, dem:r Klassenleiter:in bzw. Tutor:in oder auf dem Sekretariat zu melden. Alle Handlungen, die zu einer Gefährdung der Sicherheit führen können, sind verboten, insbesondere das Fußballspielen im Schulhof ohne Aufsicht und das Werfen von Steinen oder Schneebällen.
  17. Verstöße gegen die Hausordnung
    Verstöße gegen die Hausordnung können je nach Schwere nach Ermessen der Schule geahndet werden, beispielsweise durch Einteilung zu Ordnungs- oder Reinigungsdiensten, Benachrichtigung der Eltern, Klassenbucheintrag, schriftlicher Verweis, Ausschluss vom Unterricht oder von bevorzugten Schulveranstaltungen (SchoG §32).
  18. Nähere Ausführungsbestimmungen
    Diese Hausordnung regelt das grundsätzliche Miteinander innerhalb der Schule. Nähere Ausführungsbestimmungen können durch die Schulkonferenz, die Gesamtkonferenz oder die Schulleitung festgelegt werden.