Die Neuen Medien haben Möglichkeiten von Täuschungsversuchen eröffnet, die die Durchführung von Prüfungen zunehmend erschweren bzw. die Ergebnisse verfälschen. Um allen Schülerinnen und Schülern faire Prüfungsbedingungen zu ermöglichen, legen wir hier die rechtlichen Rahmenbedingen, die das saarländische Schulrecht vorsieht, dar.
 

Grundsatz der Vereinbarung:
Alle Prüfungsteilnehmer werden gleich behandelt und arbeiten unter denselben Rahmenbedingungen! Das bedeutet für Schülerinnen und Schüler:

  1. Alle nicht benötigten bzw. unzulässigen Gegenstände werden in Distanz zu den Arbeitsplätzen abgelegt (Jacken, Taschen, ...).
  2. Alle elektronischen Geräte sind ausgeschaltet in der Schultasche zu verstauen oder für den Lehrer sichtbar vorne abzulegen. Smartphones, die nach Prüfungsbeginn noch am Körper getragen werden, stellen automatisch einen Täuschungsversuch dar.
  3. Auf dem Arbeitstisch liegen nur Papier, Schreibutensilien, Essen und Getränke sowie erlaubte Hilfsmittel.
  4. Gespräche jedweder Art sind nach Prüfungsbeginn unzulässig.
  5. Besondere Vorkommnisse sowie das Verlassen des Prüfungsraums (Toilettengänge) werden protokolliert.

Zuwiderhandlungen werden als Täuschungsversuch gewertet.

Das bedeutet für die Schule, dass es nicht zulässig ist,

  1. Die Schüler:innen während der Klausur unbeaufsichtigt zu lassen.
  2. einen Nachtermin identisch zum Haupttermin zu gestalten.
  3. identische Klausuren aus den Vorjahren zu verwenden.
  4. mündliche Hilfen während der Klausur nur einzelnen Schüler:innen zu geben.
  5. die Schüler:innen über den genauen Zeitrahmen der Klausur im Unklaren zu lassen oder diesen nachteilig zu verändern.

Wichtig:

Wortwörtlich übertragene Passagen (z. B. aus einem Buch, von einer Internetseite, ...) sind – außer eine wörtliche Reproduktion ist ausdrücklich gefordert – keine eigenständige Leistung und somit mit 00 Punkten zu bewerten. Das gilt auch für den Fall, dass der Text auswendig gelernt wurde und aus dem Gedächtnis niedergeschrieben wird.